Verkäufer*in (m/w/d) im Küchenfachhandel
Quereinsteiger (m/w/d) willkommen!
Ihre Aufgaben
- Begleiten Sie unsere Kunden individuell, kompetent und kreativ von der Idee bis zur fertigen Küche
- Im Rahmen der Kundenbetreuung übernehmen Sie darüber hinaus wesentliche Punkte der Auftragsabwicklung
- Eine passgenaue Küchenplanung realisieren Sie als Küchenverkäufer*in (m/w/d) bzw. Küchenfachberater*in (m/w/d) mit Hilfe einer speziellen Planungssoftware
- Durch Ihr Verkaufstalent, Ihre Begeisterung für das Produkt und die Freude am Umgang mit Menschen tragen Sie maßgeblich zur Kundenzufriedenheit bei
- Als Teamplayer wirken Sie aktiv mit bei der Verbesserung von Abläufen und leisten Ihren Beitrag für eine kollegiale Arbeitsatmosphäre
Das bringen Sie mit
- Als motivierter Quereinsteiger (m/w/d) wie z. B. als Einrichtungsberater*in (m/w/d) oder Raumausstatter*in (m/w/d) bringen Sie die Leidenschaft für Küchen sowie eine ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung mit
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, z. B. als Kaufmann im Einzelhandel (m/w/d)
- Idealerweise konnten Sie bereits Erfahrung im Vertrieb beratungsintensiver Produkte sammeln, wie z.B. Möbel oder sogar als Küchenplaner*in (m/w/d)
- Sie verfügen über technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen und eine schnelle Auffassungsgabe im Umgang mit EDV-Programmen
- Kommunikationsstärke, Teamgeist und Lernbereitschaft sowie eine zielorientierte und selbstständige Arbeitsweise zeichnen Sie aus
- Ein verbindliches und sicheres Auftreten sowie eine positive und sympathische Ausstrahlung gegenüber Kunden und Kollegen runden Ihr Profil ab
Wir bieten
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem kerngesunden Familienunternehmen mit hoher sozialer Verantwortung
- Ein umfassendes 6-monatiges Einarbeitungsprogramm mit exzellenter Unterstützung
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ein attraktives Gehalt während der Einarbeitung; danach ein festes Grundgehalt plus leistungsorientierte Provision
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Attraktive, familiengerechte Samstagsregelung